Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
seit Gründung ist es das unveränderte Ziel Ihres BVfK, eine Gemeinschaft seriöser und professioneller Kfz-Kaufleute zu bilden. Dies sollte niemals nur ein Lippenbekenntnis sein, sondern durch ein verpflichtendes und einforderbares Regelwerk untermauert werden.
Obwohl dies keine einfache Aufgabe war und ist und auch gelegentlich von Widerständen aus dem Handel begleitet wird, wurde der BVfK wegen dieser Konzeption und seiner damit verbundenen Konsequenzen eine Erfolgsgeschichte. Heute sind wir die größte vergleichbare Händlervereinigung Europas, haben vielfach Maßstäbe gesetzt und uns große Anerkennung erworben.
Freie und seriöse Kfz-Händler sind seitdem in der öffentlichen Wahrnehmung kein zwingender Widerspruch mehr, sondern werden von der Kundschaft zunehmend geachtet und bevorzugt.
So ist es gelungen, die Anerkennung solch bedeutender Organisationen, wie der Wettbewerbszentrale, dem ADAC, den Verbraucherzentralen und vielen anderen Institutionen, Partner und Organisationen zu erwerben. Diese begleiten die Arbeit des BVfK auch regelmäßig durch Rat und Unterstützung.
Dies geschah in den letzten Jahren z.B. im Zusammenhang mit der BVfK-Tachogarantie, die dazu geführt hat, dass sich unser Verband der Initiative des ADAC zur Bekämpfung der Tachomanipulation anschließen und diese in Folge beeinflussen konnte, was selbstverständlich auch mit einer von dort aus erfolgten kritischen Betrachtung dieses weit über das gesetzlich Selbstverständliche hinausgehende Sicherheitsversprechen unseres Verbandes einherging.
Dass dies auch für die übrigen Regeln gilt, die der BVfK seinen Mitgliedern auferlegt, bestätigt von den genannten Institutionen insbesondere die Wettbewerbszentrale, mit der es im Jahr 2015 eine intensive Abstimmung über das BVfK-Siegel im Kfz-Internet und das dieses begründende BVfK-Regelwerk gab.
All dies bedeutet jedoch nicht, dass das BVfK-Regelwerk in Stein gemeißelt ist. Wenn es den anspruchsvollen Verbandszielen in gewohnter Weise dienen soll, muss es natürlich regelmäßig angepasst und zukunftsfähig gemacht werden, wofür der BVfK-Verwaltungsrat satzungsgemäß zuständig ist.
Doch es geht nicht nur um die Entwicklung eines tragfähigen Regelwerks, sondern auch um die Sicherung der Mitgliederqualität. Wenn der BVfK dabei auf die Schnüffelpraxis der Hersteller bei ihren Vertragshändlern verzichtet, dann hat dies nicht nur etwas mit Vertrauen, sondern auch mit Effizienz zu tun, denn es kommt immer darauf an, was am Ende herauskommt und da beweisen die BVfK-Mitglieder bei den Internetbewertungen, dass sie durchweg besser benotet werden, als andere.
Das ist das Ergebnis einer vielschichtigen Qualitätskontrolle. Sie beginnt bereits lange vor Aufnahme damit, dass sich der Verband regelmäßig Erkenntnisse über die meisten freien Kfz-Händler in Deutschland und teilweise auch in Europa verschafft. Diese begründen sich auf eigene Erfahrung und regelmäßigen Informationsaustausch mit anderen Organisationen und auch Gewerbepartnern.
Wenn ein Freier Kfz-Händler dann Mitglied im BVfK werden möchte, muss er sich bereits im Antragsformular verpflichten, nicht nur die bereits auf Seriosität ausgelegte Satzung, sondern insbesondere auch das BVfK-Regelwerk verbindlich anzuerkennen und wird unterschriftlich zur Einhaltung verpflichtet.
Ist das dann Aufnahmeverfahren, zu dem Nachweise zur geschäftlichen Tätigkeit, die Empfehlung anderer BVfK-Mitglieder und mehrere Gespräche zählen, abgeschlossen, darf sich das Neumitglied mit dem BVfK-Siegel schmücken. Der Händler demonstriert damit nicht nur, dass er sich der Gruppe seriöser und professioneller Kaufleute angeschlossen hat, sondern „provoziert“ ggf. auch die Einschaltung des BVfK zur Klärung eventueller Probleme.
Um diesem Feedback aus der Kundschaft Raum und Resonanz zu geben, hat der BVfK mit der BVfK-Schiedsstelle und der BVfK-Beschwerdestelle gegen Internetschummler entsprechende Institutionen geschaffen.
Wie erfolgreich diese an vielen Stellen ggf. Reklamationen provozierende Konzeption der Qualitätskontrolle funktioniert, beweist die Tatsache, dass die Inanspruchnahme dieser Institutionen im Verhältnis zu den mehreren 100.000 Fahrzeugen, welche die BVfK-Mitglieder Jahr für Jahr handeln, äußerst gering ist.
Ebenso elementar ist allerdings der Konsequenz-Grundsatz, mit dem wir darauf achten, dass unsere Mitglieder die Regeln auch beachten. Daher schrecken wir gegebenenfalls auch nicht davor zurück, Fehlverhalten zu korrigieren, sowie notfalls zu sanktionieren. Dies hin bis zum Verbandsausschuss, auch wenn sich die Betroffenen solcher Ausschlussverfahren schließlich zusammenrotten, um gemeinsam mit der Konkurrenz Sturm gegen unseren Verband zu laufen.
Das hält ein starker und wahrhaftiger Verband aus!
Auch wenn diese im Jahr 2014 begonnen Vorgänge seither nicht nur eine Reihe von Gerichtsakten füllen, ändert dies nichts daran, dass sich der BVfK und seine Mitglieder täglich dem hohem Anspruch stellen, eine allgemein anerkannte, möglichst große Schnittmenge zwischen Verbraucher- und Unternehmerinteressen zum verdienten Erwerb positiven Ansehens zu schaffen.
Dies alles fügt sich zu einem Markenkern zusammen, der am Ende immer und nachhaltig dem Wohle der Mitglieder dient.
Dieser Markenkern besteht im Übrigen ganz bewusst nicht daraus, den Mitgliedern des Verbands grundsätzlich nur das Handeln mit erstklassigen Fahrzeugen vorzuschreiben. Daher zertifiziert der BVfK auch ausdrücklich nicht die zum Verkauf stehenden Fahrzeuge, sondern, was entscheidend ist, die Händler, welche diese verkaufen.
Es gilt daher auch zum Wohle einkommensschwacher Käuferschichten der Grundsatz:
„Man darf alles verkaufen, muss es nur richtig beschreiben!“
Dabei spielen Transparenz und Sorgfalt ebenso eine zentrale Rolle, wie die in den entsprechend gestalteten BVfK-Vertragsformularen deutlich werdende Abgrenzung zwischen den Fähigkeiten eines Kfz-Händlers und denen eines Sachverständigen. Dem folgen die in den Formularen ausdrücklich empfohlenen kaufbegleitenden Gutachten und die ggf. vorgesehenen Regelung für den Fall, dass sich in Folge bisher unbekannte negative Erkenntnisse ergeben.
Damit schafft es der BVfK im Übrigen, einer der verbraucherschädlichen Folgen der gesetzlichen Gewährleistungspflichten entgegen zu treten, die dazu geführt haben, dass es bei vielen Händlern keine günstigen Angebote mehr z.B. für Auszubildenden und Studierende gibt und sich diese Bevölkerungsgruppen gezwungen sehen, ihre Autos im Privatmarkt ohne den gesetzlichen Schutz u.a. der Paragrafen 434 und 476/477 zu suchen.
Alles in Allem folgt Ihr BVfK also einer anspruchsvollen Philosophie und einer komplexen Konzeption zur Umsetzung der sich daraus ergebenden Ziele. Die Vielzahl der hierfür geschaffenen Elemente greift sinnvoll und logisch ineinander. Nur wer einzelne Elemente mit negativer Intention isoliert betrachtet, kann zu Fehlinterpretationen gelangen, die grundsätzlich im konstruktiven Dialog auch mit kritischen Partnern leicht zu korrigieren sind.
So hält am Ende alles der Prüfung unter der Vorgabe statt, die immer über allem Handeln des BVfK steht:
Alles Gute für Ihren Autohandel!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de